2 UNABHÄNGIGE ORGANE
Das Gremium
Das Gremium umfasst einschließlich seiner Präsidentin fünf Mitglieder, die auf der Grundlage ihrer Qualifikationen in Recht, Wirtschaft und Technik ernannt werden, wobei die Differenz zwischen der Anzahl der Frauen und Männer nicht größer als 1 sein darf. Es übernimmt die Festlegung der Grundzüge unter Berufung auf den Sachverstand der Direktionen, die unter der Aufsicht der Präsi-dentin und des Generaldirektors stehen, sowie die Verabschiedung der Beschlüsse und Stellung-nahmen.
Das CoRDiS
Zu den vier Vollmitgliedern und vier stellvertretenden Mitgliedern des Komitees für die Beilegung von Streitigkeiten und die Verhängung von Sanktionen gehören ebenso viele Staatsräte wie Richter des Kassationsgerichtshofs. Sie sind für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Betreibern und Nutzern über den Zugang zu öffentlichen Strom- und Gasnetzen und deren Nutzung sowie für die Ahndung von Verstößen gegen das Energiegesetz zuständig.
Statut
Unabhängige Verwaltungsbehörde
EIN PAAR ZAHLEN AUS DEM JAHR 2023
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160 Beschäftigte (ohne Gremium)
Stand: 31. Dezember 2023.
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371 Beschlüsse der CRE
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77 Kommissionssitzungen
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13 CoRDiS-Entscheidungen
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48 durch das Gremium geprüfte Marktteilnehmer
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19 Anrufungen des CoRDiS
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13 CoRDiS-Entscheidungen
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19 Anhörungen des Präsidenten
des Generaldirektors und der Mitarbeiter der CRE vor dem Parlament
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22,6 Millionen Euro Budget 2023
Die für den Betrieb der CRE erforderlichen Mittel werden jedes Jahr im Haushaltsgesetz vorgeschlagen. Die zugewiesenen Mittel werden in den Gesamthaushaltsplan des Staates aufgenommen. Die CRE untersteht der Kontrolle des französischen Rechnungshofes.
GRUNDSÄTZE
UNABHÄNGIGKEIT
Gewährleistung der Neutralität, Fairness und Objektivität von Entscheidungen und Stellungnahmen
TRANSPARENZ
Informationen, die den Zugang zu allen öffentlichen Dokumenten und Entscheidungsverfahren gewährleisten.
UNPARTEILICH
Bei der Durchführung ihrer Aufgaben gegenüber allen Akteuren.
ZIELE
AUFGABEN IN STÄNDIGER ENTWICKLUNG
BEITRAG
zum reibungslosen Funktionieren der Strom- und Gasmärkte zum Nutzen der Endverbraucher.
MITWIRKUNG
am Aufbau des europäischen Energiebinnenmarktes.
GEWÄHRLEISTUNG
einwandfreier Verbraucherinformationen.
UMSETZUNG
bestimmter Förderprogramme für erneuerbare Energien im Zuge von Ausschreibungsverfahren.
REGULIERUNG
der Gas- und Stromnetze mit Monopolstatus: Festlegung ihrer Tarife und Gewährleistung der Servicequalität.
SCHLÜSSELDATEN