2 UNABHÄNGIGE ORGANE

Das Gremium

Das Gremium umfasst einschließlich seiner Präsidentin fünf Mitglieder, die auf der Grundlage ihrer Qualifikationen in Recht, Wirtschaft und Technik ernannt werden, wobei die Differenz zwischen der Anzahl der Frauen und Männer nicht größer als 1 sein darf. Es übernimmt die Festlegung der Grundzüge unter Berufung auf den Sachverstand der Direktionen, die unter der Aufsicht der Präsi-dentin und des Generaldirektors stehen, sowie die Verabschiedung der Beschlüsse und Stellung-nahmen.

Das CoRDiS

Zu den vier Vollmitgliedern und vier stellvertretenden Mitgliedern des Komitees für die Beilegung von Streitigkeiten und die Verhängung von Sanktionen gehören ebenso viele Staatsräte wie Richter des Kassationsgerichtshofs. Sie sind für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Betreibern und Nutzern über den Zugang zu öffentlichen Strom- und Gasnetzen und deren Nutzung sowie für die Ahndung von Verstößen gegen das Energiegesetz zuständig.


Statut

Unabhängige Verwaltungsbehörde

EIN PAAR ZAHLEN AUS DEM JAHR 2023

  • 160 Beschäftigte (ohne Gremium)

    Stand: 31. Dezember 2023.

  • 371 Beschlüsse der CRE

  • 77 Kommissionssitzungen

  • 13 CoRDiS-Entscheidungen

  • 48 durch das Gremium geprüfte Marktteilnehmer

  • 19 Anrufungen des CoRDiS

  • 13 CoRDiS-Entscheidungen

  • 19 Anhörungen des Präsidenten

    des Generaldirektors und der Mitarbeiter der CRE vor dem Parlament

  • 22,6 Millionen Euro Budget 2023

    Die für den Betrieb der CRE erforderlichen Mittel werden jedes Jahr im Haushaltsgesetz vorgeschlagen. Die zugewiesenen Mittel werden in den Gesamthaushaltsplan des Staates aufgenommen. Die CRE untersteht der Kontrolle des französischen Rechnungshofes.

GRUNDSÄTZE

UNABHÄNGIGKEIT

Gewährleistung der Neutralität, Fairness und Objektivität von Entscheidungen und Stellungnahmen

TRANSPARENZ

Informationen, die den Zugang zu allen öffentlichen Dokumenten und Entscheidungsverfahren gewährleisten.

UNPARTEILICH

Bei der Durchführung ihrer Aufgaben gegenüber allen Akteuren.

ZIELE

GARANTIE

der Unabhängigkeit der Netzbetreiber.

 

SCHAFFUNG

einheitlicher Betriebsregeln für die Netze und Märkte zur Gewährleistung eines ungehinderten Energieflusses zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

 

SICHERUNG

des Wettbewerbs zwischen den Energieversorgern zum Nutzen der Verbraucher.

 

GEWÄHRLEISTUNG

des besten Service zu einem fairen Preis für die Verbraucher.

 

AUFGABEN IN STÄNDIGER ENTWICKLUNG

BEITRAG

zum reibungslosen Funktionieren der Strom- und Gasmärkte zum Nutzen der Endverbraucher.

 

MITWIRKUNG

am Aufbau des europäischen Energiebinnenmarktes.

 

GEWÄHRLEISTUNG

einwandfreier Verbraucherinformationen.

 

UMSETZUNG

bestimmter Förderprogramme für erneuerbare Energien im Zuge von Ausschreibungsverfahren.

 

REGULIERUNG

der Gas- und Stromnetze mit Monopolstatus: Festlegung ihrer Tarife und Gewährleistung der Servicequalität.

 

SCHLÜSSELDATEN

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